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Als volljähriger Schüler unserer Schule oder Sorgeberechtigter können Sie hier eine Online-Krankmeldung abgeben.

Diese ersetzt nicht die vorgeschriebene schriftliche Begründung.


 § 23 der Schulordnung für die Berufsbildende Schule: Schulversäumnisse

(1) Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so haben er oder die Eltern, falls er minderjährig ist, die Gründe schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Bei längerer Verhinderung ist die Schule spätestens am dritten Tag, bei Teilzeitunterricht am nächsten Unterrichtstag zu unterrichten. Unabhängig von weiteren Maßnahmen aufgrund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fernbleiben die Eltern, bei Berufsschülern auch der Ausbildende oder der Arbeitgeber unverzüglich zu benachrichtigen.