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Nach dem Besuch der Berufsbildenden Schule Alzey erhalten Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis. Sie können auf Antrag beglaubigte Kopien dieser Zeugnisse oder eine Schulbescheinigung aus dem Archiv der Schule erhalten. Kopien von Halbjahres- oder Jahreszeugnissen können nicht angefertigt werden. 

Schulbescheinigungen aktiver Schüler erhalten Sie kostenlos im Sekretariat der Schule.

1. Verfahren

Zunächst müssen Sie eine Zeugniskopie oder eine Schulbescheinigung mit der Angabe der folgenden Daten, soweit bekannt, beantragen:

  1. Ihr Name (ggfls. abweichender Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum
  2. Besuchter Bildungsgang und Klasse
  3. Zeitraum des Besuchs
  4. Name des Klassenleiters
  5. Telefonnummer für Rückfragen

Diese Daten können Sie bei uns persönlich, in Textform abgeben. Auf eigenen Wunsch können Sie uns die Daten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Post zukommen lassen.

Nach der Entrichtung der Gebühr werden die Dokumente angefertigt und stehen nach wenigen Tagen zur Abholung oder Zusendung bereit.

2. Kosten

2.1 Beglaubigte Kopien von Abschluss- und Abgangszeugnissen

Für die Erstellung einer beglaubigten Kopie fällt gemäß Gebührenordnung eine Gebühr von 10,- € an, die vor Ausfertigung der beglaubigten Kopie entrichtet werden muss.

2.2 Schulbescheinigungen ehemaliger Schüler

Für die Erstellung einer Schulbescheinigung ehemaliger Schüler fällt gemäß Gebührenordnung eine Gebühr von 5,- € an, die vor Ausfertigung der Schulbescheinigung entrichtet werden muss.

2.3 Entrichtung der Gebühr

Die Gebühr muss vorab folgendermaßen überwiesen werden:

Empfänger: Berufsbildende Schule Alzey
Institut: Rheinhessen Sparkasse
IBAN: DE95 5535 0010 0004 0508 87
Verwendungszweck: "Zeugniskopie" oder "Schulbescheinigung" ergänzt um Ihren Namen und Vornamen

 

Den Überweisungsbeleg müssen Sie der Schule persönlich, per Post oder, auf eigenen Wunsch, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zukommen lassen.

3. Empfang der beglaubigten Kopie

Wenn Sie die Dokumente nicht persönlich abholen wollen, ist es auch möglich uns einen adressierten und frankierten Rückumschlag zu senden, in dem wir Ihnen Ihre Zeugniskopie oder die Schulbescheinigung zurückschicken.

4. Beglaubigte Kopien vorhandener Zeugnisse

Gegen Vorlage Ihrer Originalzeugnisse im Sekretariat der Schule können wir beglaubigte Kopien erstellen. Die Verwaltungsgebühr beträgt gemäß Gebührenordnung 2,- € und ist in bar zu entrichten.