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Ziel des Berufsvorbereitungsjahres

Das Berufsvorbereitungsjahr hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu unterstützen, die in Kooperation mit anderen Trägern die Chancen für einen Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis verbessern. Das Berufsvorbereitungsjahr soll den nachträglichen Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschlusses (Qualifikation der Berufsreife) ermöglichen.

 

Organisation des Berufsvorbereitungsjahres

Die Klassen des Berufsvorbereitungsjahres werden für Schülerinnen und Schüler ohne ein Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnis und ohne Qualifikation der Berufsreife geführt.

Das Berufsvorbereitungsjahr vermittelt eine Orientierung in mindestens zwei und höchstens vier beruflichen Schwerpunkten. Bei der Festlegung der Schwerpunkte berücksichtigt die Schule die regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ein dreiwöchiges Betriebspraktikum, das die Berufsschule betreut, wird innerhalb des Berufsvorbereitungsjahres durchgeführt.

Gliederung und Dauer

Das Berufsvorbereitungsjahr wird in folgender Form geführt:

für Schülerinnen und Schüler, die mindestens neun Schuljahre absolviert haben und das Abgangszeugnis der Hauptschule oder ein Abschluss- oder Abgangszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen, als Berufsvorbereitungsjahr in Vollzeit- unterricht;

Das Berufsvorbereitungsjahr umfasst ein Schuljahr und kann nicht wiederholt werden

Qualifizierungsbausteine

Im Berufsvorbereitungsjahr mit Vollzeitunterricht können Qualifizierungsbausteine erworben werden. Sie vermitteln Grundkenntnisse für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die aus den Inhalten der Ausbildungsrahmenpläne und der Ausbildungsordnungen oder aus den Inhalten einer gleichwertigen Berufsausbildung entwickelt werden. Bei deren Auswahl wird dem Aspekt der Gleichbehandlung von Frauen und Männern Rechnung getragen. Regionale betriebliche Schwerpunkte werden berücksichtig.

Ein Qualifizierungsbaustein umfasst mindestens 140 und höchstens 420 Unterrichtsstunden und schließt mit einer Leistungsfeststellung ab. Die Art der Leistungsfeststellung (praktisch, mündlich, schriftlich) richtet sich nach den vermittelten Inhalten.

Über das Ergebnis der Leistungsfeststellung stellt die Schule bei Erreichen des Qualifizierungszieles ein Zertifikat 1 aus. Erreicht die Schülerin oder der Schüler das Qualifizierungsziel nicht, stellt die Schule eine Teilnahmebescheinigung aus.

Gleichwertigkeitsregelungen

Das Abschlusszeugnis des Berufsvorbereitungsjahres schließt die Qualifikation der Berufsreife mit ein. Erlangen Schülerinnen und Schüler mit Abgangszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach Besuch des Berufsvorbereitungsjahres den Abschluss nicht, wird das Abgangszeugnis des Berufsvorbereitungsjahres mit dem Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen gleichgestellt, wenn in den Fächern Deutsch, Berufsbezogener Unterricht und Fachpraxis mindestens eine Note "ausreichend" ist und nicht mehr als 10 unentschuldigte Fehltage in einem der beiden Halbjahre des Berufsvorbereitungsjahres vorliegen. In dem Abgangszeugnis des Berufsvorbereitungsjahres wird vermerkt, dass es dem Abschlusszeugnis der Schule mit dem örderschwerpunkt Lernen gleichgestellt ist und die besondere Form der Berufsreife verleiht.

Stand Januar 2014