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Mundschutz im Klassenraum

Am Freitag, den 30. Oktober 2020 wurden die Schulen in Rheinland-Pfalz von der Ministerin für Bildung, Frau Dr. Stefanie Hubig, darauf hingewiesen, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung auch im Unterricht vorgeschrieben ist:

"Seit den Sommerferien haben wir das Infektionsgeschehen in den Schulen sehr genau erfasst. Die Zahlen zeigen, dass trotz des Infektionsgeschehens 99 % der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in Schule lernen und lehren konnten. Schule ist ein sicherer Ort, die konsequente und verantwortungsbewusste Umsetzung der Hygienemaßnahmen wirkt. Die starke Steigerung des Infektionsgeschehens außerhalb von Schule hat aber dazu geführt, dass es auch in Schule mehr Infektions- und Verdachtsfälle nach den Herbstferien gibt. Deshalb haben die Behörden vor Ort in Abstimmung mit dem Bildungsministerium bereits in vielen Landkreisen und Städten eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen angeordnet. (...)

Für den Bereich der Schulen gilt, dass ab Montag, 2. November 2020, landesweit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung an allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht gilt. Die Maskenpflicht gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschrän-kungen, also bis zum 30. November 2020."

 Schreiben der Ministerin

Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz