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Stand: 27. April 2022

In einem weiteren Schreiben an die Eltern und Lehrkräfte der Schulen in Rheinland-Pfalz weißt die Ministerin auf die geplanten Regelungen hin.

 Insbesondere wurde geändert:

  • Das zweimalige anlasslose Testen auf freiwilliger Basis entfällt.
  • Die Fünf-Tages-Testungen bei Auftreten einer Coronainfektion in einer Klasse entfallen.

Weitere Dokumente

Stand: 3. April 2022

In einem Schreiben an die Eltern und Lehrkräfte der Schulen in Rheinland-Pfalz weißt die Ministerin auf die geplanten Regelungen hin. Konkret bedeutet es:

  • Die Maskenpflicht entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.
  • Die verpflichtenden Testungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht entfallen. Eine freiwillige auch anlasslose Testung ist möglich.

Die folgenden Regelungen bleiben bestehen:

  • Die verpflichtenden anlassbezogenen 5-Tages-Testungen im Falle einer Infektion in einer Klasse bis zum 29. April 2022.
  • Die Regelungen zur persönlichen Hygiene (Verzicht auf Körperkontakt, Husten- und Niesetikette, gründliches Händewaschen).
  • Die Vorgaben zum Lüften der Räume.  

17. Hygieneplan (4. April 2022)

Testkonzept: Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler (4. April 2022)


Stand: 14. März 2022

In einem Schreiben an die Eltern und Lehrkräfte der Schulen in Rheinland-Pfalz weißt die Ministerin auf die geplanten Regelungen hin. Konkret bedeutet es:

Ab dem 14. März 2022 soll zweimal pro Woche anlasslos und nach einem Infektionsfall fünf Mal anlassbezogen getestet werden. Wie im Freizeitbereich wird es auch im Sportunterricht keine Maskenpflicht mehr geben, damit sich alle Beteiligten wieder mehr bewegen können.

Ab dem 04. April 2022 entfällt gemäß der Pressemeldung vom 14. März 2022 für alle Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht am Platz. Selbstverständlich kann die Maske freiwillig weiter getragen werden. 


Stand: 31. Januar 2022


Stand: 14. Januar 2022